Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Firma MAHAG Sportwagen Zentrum Albrechtstraße GmbH als Betreiber der Website munich.lamborghini ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden technischen Standards barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für munich.lamborghini.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf munich.lamborghini aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
E-Mail:
Telefonnummer: +49 89 520390
Anschrift: Leonrodstraße 44, 80636 München
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website munich.lamborghini ist teilweise konform und entspricht dadurch weitestgehend den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA. Einige Teile des Inhalts sind jedoch nicht vollständig barrierefrei. Wir streben eine vollständige Konformität an und arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich:
Bewertungsmethode
Die folgenden Methoden wurden verwendet, um die Barrierefreiheit der Website zu bewerten:
-
Selbsteinschätzung: Die Überprüfung der Website erfolgte intern
- Testen der Seite mit WAVE und IBM Equal Access Accessibility Checker
Durchsetzungsverfahren
Wir sind stets bemüht, alle Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Sollte es dennoch vorkommen, dass Sie mit unserer Rückmeldung auf Ihr Barrierefreiheits-Anliegen nicht einverstanden sind oder wir innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf Ihre Anfrage reagieren, haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ein Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren einzuleiten. Für private Unternehmen ist kein besonderes Schlichtungsverfahren über eine offizielle Stelle (etwa nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) vorgeschrieben. Sie können sich jedoch an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden wenden, welche ab dem 28. Juni 2025 die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG überwachen. Diese Behörden können bei Verstößen Maßnahmen ergreifen und Vermittlungsgespräche anbieten. Gegebenenfalls steht es Ihnen auch frei, rechtliche Schritte einzuleiten - das BFSG räumt Verbrauchern ausdrücklich Rechte ein, Barrierefreiheitsmängel zu beanstanden und notfalls gerichtlich prüfen zu lassen. Wir empfehlen jedoch, sich zunächst direkt an uns zu wenden (siehe Kontaktdaten oben). In den meisten Fällen lassen sich Fragen und Probleme im direkten Dialog klären. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter, um gemeinsam eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.
Letzte Aktualisierung: 18.09.2025
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde mit dem kostenlosen Barrierefreiheitserklärungs-Generator von siteboard.io erstellt.